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Cake day: June 2nd, 2024

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  • Noch am Mittwoch erklärte Friedrich Merz, er könne die Wahl der von der SPD nominierten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf mit seinem Gewissen vereinbaren. Falls es noch so etwas wie Richtlinienkompetenz geben sollte, hätte die Unionsfraktion das als Hinweis verstehen können.

    Richtlinienkompetenz heißt nicht, dass der Bundeskanzler jedem Abgeordneten vorschreiben darf, wie er sich zu verhalten hat. Dann bräuchten wir die Abgeordneten nicht. Im Gegenteil,

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages […] sind […] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    (Art. 38 GG).

    Ich finde den Vorwurf, Merz oder Spahn könnten nicht „die Fäden zusammenhalten” völlig absurd. Warum wählen wir 600-und-batsch Abgeordnete, wenn am ende doch die Parteichefs für ihre Parteien entscheiden?