Da Ub Iwerks, zweiter Regisseur und Urheber von „Steamboat Willie“, am 7. Juli 1971 verstarb, erlischt das Urheberrecht für dieses Werk in Deutschland erst am 1. Januar 2042.
Bitte entfernen Sie diesen Beitrag somit umgehend, anderweitig können rechtliche Konsequenzen folgen.
Sehr geehrter Herr Noerdman,
gemäß des Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte vom 15. Januar 1892 erfahren US-amerikanische Werke die Inländerbehandlung in Deutschland. Folglich erlischt deren Urheberrecht nicht bereits 95 Jahre nach Erschaffung, sondern erst 70 Jahre nach Tod des am längsten lebenden Urhebers (§65 UrhG).
Da Ub Iwerks, zweiter Regisseur und Urheber von „Steamboat Willie“, am 7. Juli 1971 verstarb, erlischt das Urheberrecht für dieses Werk in Deutschland erst am 1. Januar 2042.
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Maxh doch nicht die Arbeit der Anwälte von den Megacorps. Aber trotzdem interessant