Hier gibt es eine Petition, die z.B. das Überholen mit zu wenig Abstand als Straftatbestand definieren möchte. Ist das was für die Fahrradbubble?
#ripNatenom
#fahrrad
#rad
#StVO
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_03/_30/Petition_165416.nc.html
@ADFC
@fahrrad
@radkolumne
@FAHRRADkultur
@mastobikes_de
@fedibikes_de
@WuergerLarsDietrich
@jele
Bei Straftaten muss dann aber ermittelt werden. Da gilt das Interesse dann nicht mehr als Ablehnungsgrund.
Sorry aber das ist doch Quatsch. Die Anzeigen die ich gestellt habe waren wegen fahrlässiger Körperverletzung was auch eine Straftat ist, hält die Staatsanwaltschaft nicht ab die wegen Mangel an öffentlichen Interesse einzustellen.
@WuergerLarsDietrich
Uff. Ich hätte nicht geglaubt, dass das rechtens ist. Spätestens ab einer Verletzung. Klingt für mich auch nach einem Justizversagen an der Stelle, daher habe ich einmal nachgeschlagen. Es scheint bei einem geringfügigen “Vergehen” - d.h. ohne Mindestfreiheitsstrafe oder Mindestfreiheitsstrafe <1 Jahr - die Möglichkeit zu geben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Bei Körperverletzung müsste man dann schon ein Auge o.ä. verlieren, damit das erfüllt wäre. 🙄