5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

  • Haven5341@feddit.de
    link
    fedilink
    English
    arrow-up
    11
    ·
    7 months ago

    bis zu 30 000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.

    […]

    Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden

    Die haben doch nicht mehr alle Murmeln im Beutel. Komplett irre.