Die Staatsanwaltschaft Köln erwirkt in Berufung nun doch einen Strafprozess gegen den Programmierer, der die Daten von über 700.000 Endkunden schützen wollte.
Jepp, die Fahrlässigkeit von modern Solutions müsste als DSGVO Verstoß geahndet werden.
Die ursprüngliche Abweisung der Anklage war eine super kompetente Entscheidung die Hoffnung macht.
Diese nun doch zuzulassen ist sinnbildlich wie eine Anklage wegen Körperverletzung bei 1. Hilfe-Maßnahmen.
Was die Staatsanwaltschaft da verzapft ist wirklich bitter. Und die Fa. treibt sich mit dem betreiben der Strafanzeige hoffentlich PR-technisch wohlverdient in den Ruin.
Jepp, die Fahrlässigkeit von modern Solutions müsste als DSGVO Verstoß geahndet werden.
Die ursprüngliche Abweisung der Anklage war eine super kompetente Entscheidung die Hoffnung macht.
Diese nun doch zuzulassen ist sinnbildlich wie eine Anklage wegen Körperverletzung bei 1. Hilfe-Maßnahmen.
Was die Staatsanwaltschaft da verzapft ist wirklich bitter. Und die Fa. treibt sich mit dem betreiben der Strafanzeige hoffentlich PR-technisch wohlverdient in den Ruin.
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Hat es bei Sony irgendwen interessiert, dass sie einen DNS verklagt haben? Ich fürchte: nein.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/sonys-klage-gegen-quad-100.html