Die Bürger sehen eine ruhigere, professionellere AfD und hören zur gleichen Zeit den immer schrilleren Alarm des Verfassungsschutzes. Beides passt nicht zusammen. Der Verfassungsschutz muss offenlegen, was er weiß.
Die Bürger sehen eine ruhigere, professionellere AfD und hören zur gleichen Zeit den immer schrilleren Alarm des Verfassungsschutzes. Beides passt nicht zusammen. Der Verfassungsschutz muss offenlegen, was er weiß.
Als Nichtdeutscher kann ich nicht verstehen, warum diese Faschistenpartei noch nicht verboten wurde. Deutschland hat doch extra in der Verfassung, den Gesetzen sowie Behörden bestmöglich vorgesorgt dass Faschos banniert werden können sobald sie sich regen. Woran liegts? Muss der Kanzler das höchstpersönlich anordnen? Braucht es das Bundesverfassungsgericht? Warum dürfen die weiter krakeelen?
Wäre es in einem anderen Land, in welchem spezifisch antifaschistische Gesetzgebung fehlt, könnte ich es ja noch ein wenig verstehen dass es länger dauert. Aber in Deutschland? Hallo?
Ich habe eine Vermutung:
Da nicht wenige, ehemalige CDU Politiker in die Partei gewechselt sind, befürchtet man eventuell, dass man hinterfragt, ob dieses Gedankengut bereits in der Union vorhanden war (war es) oder eventuell noch ist (ist es), woraufhin im Anschluss logischerweise auch die Union eine solche Prüfung über sich ergehen lassen müsste.
Das wiederum gäbe dann ein wahres Beben in der Demokratie und Wirtschaft, da die Union ja so viel in den letzten Jahren und Jahrzehnten beeinflusst hat. Das meiste davon würde dann kritisch hinterfragt werden (ich wünschte, es würde), was ein weiteres Beben auslösen dürfte.
Die haben halt Angst davor, dass ihr Kartenhaus zusammenfällt. Daher duldet man lieber Verfassungsfeinde, Ehe man sich noch selbst ans Messer liefert
Es ist nicht ganz so einfach. Ich kann dir wärmstens diese Folge vom ZEIT-Podcast Das Politikteil empfehlen: https://www.zeit.de/politik/2023-10/afd-verbot-verfasungsschutz-gertrude-luebbe-wolff-politikpodcast
Hab’s mir angehört. Ich denke der Kern der Sache welcher sich daraus ableiten lässt ist: Der Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ist eine politische Frage. Und daraus, dass dieser längst überfällige Antrag noch nicht erfolgt ist, können wir schließen dass der politische Wille aktuell nicht da ist.