Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
@plistig @superkret Formal ist die Entsorgung in der Biomülltonne keine “geeignete Maßnahme und Sicherheitsvorkehrung” die vor dem “Zugriff durch Dritte” schützt (§10).
Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?
Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.
Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.
Kann ich dann die Stadtwerke/Müllbetriebe anzeigen, weil die zu viel Cannabis besitzen?
Als Nicht-Jurist würde ich zu Nein tendieren, denn das Cannabis gelangte ja ohne Zutun/Kenntnis in ihren Besitz. Wenn sie es entdecken und behalten, ist es was anderes…
@mustbe3to20signs Der Besitz wechselst erst wenn der Müll abgeholt wird. Bei Sperrmüll und Containern ist das gelegentlich Thema.