Keine Angst, wer von seinem Gehalt welchen Teil auch immer zur Seite legt, wird mit 99,999% Wahrscheinlich niemals in der Lage sein, ein “großes Vermögen” anzusammwlb, geschweige denn zu vererben.
Man muss ja bedenken, dass der Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum aktuell bei 1,2 Millionen € liegt. Um das anzusammeln muss man 1200 Monate oder 100 Jahre jeden Monat 1000€ zurück legen, die man dann nicht für die eigene Altersvorsorge benötigt.
Wo kommt denn diese Zahl her? So weit ich weiß, gibt es für selbst genutzte Wohnung keine Grenze. Aber der Erbe muss sofort einziehen und 10 Jahre drin wohnen bleiben. Was bei Erbengemeinschaften eher nicht passieren wird.
Weiß auch nicht, wo der Betrag her kommt, aber Einschränkung wäre noch die 200m²-Regel, also dein Kind müsste das geerbte Haus erst ab dem 201. Quadratmeter versteuern.
Bei Erbengemeinschaften ist die Steuerbefreiung natürlich schwierig, aber dafür stehen auch mehr Freibeträge zur Verfügung. Ein genanntes 1,2 Mio Euro Haus an drei Kinder wäre auch steuerfrei (andere Werte jetzt mal ignoriert).
Keine Angst, wer von seinem Gehalt welchen Teil auch immer zur Seite legt, wird mit 99,999% Wahrscheinlich niemals in der Lage sein, ein “großes Vermögen” anzusammwlb, geschweige denn zu vererben. Man muss ja bedenken, dass der Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum aktuell bei 1,2 Millionen € liegt. Um das anzusammeln muss man 1200 Monate oder 100 Jahre jeden Monat 1000€ zurück legen, die man dann nicht für die eigene Altersvorsorge benötigt.
Das sind 2000 Mark. 4000 Ostmark. 40000 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen !ich_iel@feddit.de-Pfostierungen hätte man 0.000391 % der DDR entschulden können.
Wo kommt denn diese Zahl her? So weit ich weiß, gibt es für selbst genutzte Wohnung keine Grenze. Aber der Erbe muss sofort einziehen und 10 Jahre drin wohnen bleiben. Was bei Erbengemeinschaften eher nicht passieren wird.
Weiß auch nicht, wo der Betrag her kommt, aber Einschränkung wäre noch die 200m²-Regel, also dein Kind müsste das geerbte Haus erst ab dem 201. Quadratmeter versteuern.
Bei Erbengemeinschaften ist die Steuerbefreiung natürlich schwierig, aber dafür stehen auch mehr Freibeträge zur Verfügung. Ein genanntes 1,2 Mio Euro Haus an drei Kinder wäre auch steuerfrei (andere Werte jetzt mal ignoriert).