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    11 months ago

    Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.

    Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.