Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.

Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

  • Diplomjodler@feddit.de
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    1 year ago

    Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.

    Toll, dass unsere Behörden Fahrräder immer noch als Notbehelf für Kinder und Arme ansehen, statt als gleichberechtigtes Verkehrsmittel.

    • Black616Angel@feddit.de
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      1 year ago

      Nach Angesicht des Landgerichts hätte der Autofahrer auch aussteigen und mithilfe einer Fußgängerbedarfsampel eine Grünphase für seine Spur auslösen können.

      Habe das mal für Autofahrer*innen übersetzt.

    • Opafi@feddit.de
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      1 year ago

      Gut, aber genau da hat das OLG jetzt ja ziemlich klar gesagt, dass das Unfug ist.

      • Felix Gilcher@berlin.social
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        1 year ago

        @Opafi Es ist sicher toll, dass das OLG da klare Worte gefunden hat, aber solange das bei Ordnungsamt, Polizei und AG noch nicht angekommen ist hilft das nur wenig. Hat ja nicht jeder Lust sich bis zum OLG durchzuklagen.

    • the_seven_sins@feddit.de
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      1 year ago

      Die Radfahrerin hätte nach Ansicht des Amtsgerichts auch einfach mit dem Auto fahren können, statt mit einem albernen Kinderspielzeug.

      Und überhaupt: In [ganz wo anders] haben wir extra einen Radweg für die gebaut! Wo müssen Radfahrende überhaupt hin um die Uhrzeit?!

      /s

    • Turun@feddit.de
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      1 year ago

      Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:

      Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

        • Turun@feddit.de
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          1 year ago

          Ja, also das was die höhere Autorität hat. Das nicht zu erwähnen ist halt irgendwie einfach Falschinformation.