Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.
Ich fordere den Schiebetest bei der Zulassung. Ein Fahrzeug darf nur auf einen Halter zugelassen werden, wenn dieser es Alleine mindestens 20m auf ebenem Asphalt schieben kann. Bevor er das Fahrzeug einer anderen Person zum Fahren überlässt, muss dokumentiert werden, dass der Schiebetest ebenfalls durchgeführt und bestanden wurde. Ausnahmen gibt es nur für Berufskraftfahrer.
Die müssen nämlich nicht schieben sondern dürfen auch mithilfe eines Gespanns ziehen, damit der Verkehr während des Tests im Auge behalten werden kann.
Warum sollte ein Halter ohne Führerschein, sein Auto schieben müssen?
Ohne Führerschein darf er es doch sowieso nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Er darf es aber Zulassen, Versichern und besitzen. Deshalb ist das Recht auch so komplex, Fahrer, Eigentümer, Halter und Versicherer könnten 4 verschiedene Personen sein. Also Schiebetest nur vom Fahrer alle 2 Jahre beim TÜV.
Schieben darf er wohl. Er darf ja auch abgeschleppt werden.