Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.
Streng genommen gibt das GG das schon her. Platt gesagt, steht im GG nämlich dazu
Quelle: Absatz 2 und 5, Art. 16a GG
Im Moment sind die unsäglichen Dublin-Regeln das, was schlimmeres verhindert. Unser Grundgesetz wurde diesbezüglich nämlich schon mächtig ausgehöhlt. Kann nicht mehr so lange dauern und die Regierung zershreddert die Dublin Regeln, um endlich ungestört auf Schutzsuchende einzuprügeln.