Erklärung: Marginalisierte Gruppen wie z.B. people of colour leiden auch in Deutschland unter institutionellem Rassismus. Zwar gilt offiziell Gleichheit vor dem Gesetz (Art 3 GG), diese ist de facto jedoch nicht existent. Auch Menschen ohne genügend monetäre Mittel wie bspw. Obdachlose haben nicht die Möglichkeit von den Rechten, die ihnen das Grundgesetz zuschreibt, gebrauch zu machen (z.B. Art 2 GG).
Dann muss die andere Bedeutung auch klar benennbar sein. Ansonsten darf die Quelle bei der Bewertung einer Aussage keine Rolle spielen.
Das schöne bei sachlichen Diskussion wie dieser Rechtsfrage ist doch, dass es eine zugrunde liegende Wahrheit gibt. Wenn wir nicht vorhaben, ein Lügengebäude aufrecht zu halten, kann OP nichts sagen, was uns schaden kann.